Mit der zunehmenden Inanspruchnahme von Natur und Landschaft in unserer Gesellschaft steigen auch die gesetzlichen Vorgaben für den Natur- und Artenschutz. Allein das europäische Schutzsystem Natura 2000 stellt aktuell hohe Anforderungen an rechtssichere Planungen.
Basierend auf jahrzehntelanger Erfahrung in diesem Bereich und unserem Team aus Landschaftsplanern und Biologen sind wir in der Lage, einerseits floristische und faunistische Bestandserfassungen sowie andererseits artenschutzrechtliche Bewertungen und Maßnahmenkonzepte auf höchstem Niveau durchzuführen. Für unsere Auftraggeber ist dies die Basis für rechtssichere Pläne und Genehmigungsunterlagen.
Unser Aufgabenspektrum reicht von artenschutzrechtlichen Fachgutachten und FFH-Verträglichkeitsstudien über Bestandskartierung von Schutzgebieten (Naturschutz-, FFH-Gebiete) bis hin zu Pflege- und Entwicklungsplänen sowie Monitoringkonzepte.