Natur- und Artenschutz

Mit der zunehmenden Inan­spruch­nahme von Natur und Land­schaft in unserer Gesell­schaft steigen auch die gesetzlichen Vorgaben für den Natur- und Arten­schutz. Allein das europäische Schutzsystem Natura 2000 stellt aktuell hohe Anfor­derungen an rechtssichere Planungen.

 

Basierend auf jahrzehnte­langer Erfahrung in diesem Bereich und unserem Team aus Land­schafts­planern und Bio­logen sind wir in der Lage, einer­seits flo­ristische und faunistische Bestands­er­fassungen sowie anderer­seits arten­schutz­recht­liche Bewert­ungen und Maß­nahmen­konzepte auf höchstem Niveau durch­zuführen. Für unsere Auftrag­geber ist dies die Basis für rechts­sichere Pläne und Geneh­migungs­unterlagen.

 

Unser Aufgaben­spektrum reicht von arten­schutz­rechtlichen Fach­gutachten und FFH-Ver­träg­lich­keits­studien über Bestands­kartierung von Schutz­gebieten (Naturschutz-, FFH-Gebiete) bis hin zu Pflege- und Entwicklungsplänen sowie Monitoring­konzepte.